Versicherungen ! Kfz-Versicherer tricksen !
Wichtig Tipps wenn Kfz-Versicherer tricksen wollen !
Neben dem Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten hat der Geschädigte Anspruch auf einen eigenen Gutachter, außer bei Bagatellschäden bis 750 Euro. So viel kostet aber bereits eine Macke in einer mitlackierten Stoßstange. Verzichten Sie auf keinen Fall darauf. Sie müssen keine Preisvergleiche bei Gutachtern anstellen.
Sie können nach Gutachten abrechnen, auch wenn Sie den Schaden privat regeln oder gar nicht reparieren lassen. Bei einer solchen „fiktiven” Abrechnung darf unter Umständen die im Gutachten veranschlagte Mehrwertsteuer abgezogen werden.
Das Gutachten regelt auch die Reparaturdauer, in der Ihnen entweder Nutzungsausfallgeld oder ein Mietwagen zusteht. Der Zeitraum beginnt erst nach der Erstellung des Gutachtens und kann um fünf Tage Bedenkzeit ergänzt werden. Den teuren Ersatzwagentarif eines Vermieters muss die Versicherung bezahlen, wenn aufgrund der Umstände ein normaler Tarif nicht zu erhalten war.
Der Schaden darf in einer teureren Markenwerkstatt repariert werden. Entgegen dem Willen mancher Versicherung muss niemand in eine freie Werkstatt gehen. Auch die teils höheren Kosten für Ersatzteile in einer Werkstatt gegenüber dem Teilehandel müssen bezahlt werden.
Mehrwertsteuer abziehen ist unzulässig
Bei einem Totalschaden älterer Autos ziehen die Versicherungen gern die Mehrwertsteuer ab. Das ist unzulässig.
Der im Gutachten genannte Restwert ist verbindlich. Zu dem Preis kann der Unfallwagen abgegeben werden. Die Versicherung kann sich nicht darauf berufen, sie hätte einen höheren Verkaufspreis erzielen können.
Es gibt eine Reihe von kleineren Posten, die dem Unfallopfer zustehen, etwa die Reinigung des Wagens. Auch hier hilft der Anwalt weiter.
Versicherungen versuchen verstärkt, schnell persönlich an den Geschädigten heranzukommen. Nette Callcenter-Mitarbeiter versprechen dann das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nur weil es bequem erscheint. Fällen Sie keine Entscheidungen unter Stress.
Übrigens hilft dem vielleicht ja eigentlich netten Unfallgegner eine niedrige Abrechnung Ihres Schadens überhaupt nicht. Um wieviele Klassen er schlechter eingestuft wird, hängt von der Zahl seiner Unfälle im Jahr ab, nicht von der Schadenhöhe.